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Das Regelwerk gibt außerdem Vorgaben zu
Auch diese Vorgaben sind in die Analyse der Kasse oder Zahlstelle mit einzubeziehen.
Sollten die benötigten Dokumente zum Nachweis der Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Regelwerk nicht vorliegen und es kommt zu einer Missachtung der Unfallverhütungsvorschrift, besteht die Gefahr, dass - zusätzlich zu den hohen Geldbußen (siehe Startseite) - die gesetzliche Unfallversicherung von ihrem Recht zum Regress Gebrauch macht.
Um diese negativen Konsequenzen zu vermeiden, wurde ÖHPV entwickelt. Das Programm unterstützt bei der Integration der Vorgaben aus dem Regelwerk in die täglichen Arbeitsabläufe und bringt so die anwendenden Betriebe aus der Haftung.
Die Nachweisführung über die Einhaltung der Vorgaben ist mit ÖHPV einfach zu führen, da alle Vorgänge im System abgespeichert sind und bei Bedarf vorgelegt werden können.
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