Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung

  • Sämtliche Kassen und Zahlstellen müssen beurteilt werden
  • Durch die jährliche Begehung muss die Aktualität der Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen werden
  • Es müssen geeignete Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen gefunden und umgesezt werden

Zentrale Fragestellungen

  • Welche baulichen Vorkehrungen müssen getroffen werden?
  • Welche Vorgaben gibt es bezüglich Alarmierung und der Aufzeichnung von Überfällen?
  • Was ist bei  Ausgabe, Annahme und Verwahrung von Banknoten zu beachten?
  • Wie ist mit sonstigen Zahlungsmitteln und Wertsachen zu verfahren?
  • Welche Gegebenheiten sind in den Betriebsanweisungen zu berücksichtigen?
  • Auf welche Weise haben die Unterweisungen stattzufinden?

Wir führen Ihnen das Programm gerne vor. Vereinbaren Sie einen Termin für das kostenlose Webinar!

Das Regelwerk gibt außerdem Vorgaben zu

  • Kennzeichnung der Kasse oder Zahlstelle
  • Betreuung von Überfallbetroffenen
  • Notfallplanung
  • Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitseinrichtungen
  • Umgang mit Mängeln und Störungen

Auch diese Vorgaben sind in die Analyse der Kasse oder Zahlstelle mit einzubeziehen.

Sollten die benötigten Dokumente zum Nachweis der Berücksichtigung der  Vorgaben aus dem Regelwerk nicht vorliegen und es kommt zu einer Missachtung der  Unfallverhütungsvorschrift, besteht  die Gefahr, dass - zusätzlich zu den hohen Geldbußen (siehe Startseite) - die gesetzliche Unfallversicherung von ihrem Recht zum Regress Gebrauch macht.

Um diese negativen Konsequenzen zu vermeiden, wurde ÖHPV entwickelt. Das Programm unterstützt bei der Integration der Vorgaben aus dem Regelwerk in die täglichen Arbeitsabläufe und bringt so die anwendenden Betriebe  aus der Haftung.
Die Nachweisführung über die Einhaltung der Vorgaben ist mit ÖHPV einfach zu führen, da alle Vorgänge im System abgespeichert sind und bei Bedarf vorgelegt werden können.

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