Bei der Erfassung einer neuen Zahlstelle werden u.a. Art und Eigenschaften der jeweiligen Zahlstelle erfasst. Dabei werden Parameter abgefragt, die für die Ermittlung des jeweils anzuwendenden Sicherheitskonzepts dienen. Aus diesen Eintragungen leitet das Programm anschließend die dazugehörigen Vorgaben aus dem Regelwerk ab.
Aus den bei der Erfassung der Kasse oder Zahlstelle abgeleiteten Vorgaben aus dem Regelwerk (siehe oben) generiert das Programm jeweils einen speziell angepassten Fragenkatalog, der anschließend zur Durchführung einer Begehung herangezogen wird. Für die farblich hervorgehobenen Begriffe ist die sogenannte »Mouseover« -Funktion mit Erklärfeldern hinterlegt. So werden Ihnen weitere vertiefende Informationen zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Beantwortung der Fragen unterstützen.
Die Fragenkataloge sind als Positivlisten formuliert. Das heißt, sobald eine Frage mit »Nein« beantwortet werden muss, zeigt das einen Mangel bei Ausstattung oder Betrieb der Kasse oder Zahlstelle auf. Dieser Mangel wird anschließend durch eine geeignete Maßnahme behoben.
Einer der Vorteile von Positivlisten ist, dass im Bedarfsfall nachgewiesen werden kann, welche Gesichtspunkte jeweils in die Analyse mit einbezogen wurden. Ein einfacher Mangelbericht kann dies nicht leisten.
Für jeden gefundenen Mangel schlägt das System eine Maßnahme zur Behebung vor. Selbstverständlich können auch eigene Maßnahmen frei formuliert und eingetragen werden. Anschließend werden die Maßnahmen in eine termingestützte Verwaltung überführt, mit der eine aktive Überwachung der termingerechten Umsetzung der Maßnahmen durchgeführt wird. Auch die letztendliche Umsetzung der Maßnahme wird im Programm nachgehalten und dokumentiert.
So wird laufend der Nachweis geführt, dass kontinuierlich an der Einhaltung der Vorgaben für das Bargeldhandling gearbeitet wird.
Auch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der wirksamen Umsetzung der definierten Maßnahmen wird im Programm durchgeführt. So sind alle zur Einhaltung der Vorgaben nötigen Arbeitsschritte auf einer Plattform abgearbeitet und dokumentiert.
Durch den Einsatz von ÖHPV ist also der Nachweis einer korrekten und vollumfänglichen Umsetzung der Vorgaben aus dem Regelwerk einfach und zeitsparend durchzuführen.
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